Mindestlohnverordnungen für Steinmetzhandwerk und Abfallwirtschaft veröffentlicht
13.08.2015
Sowohl für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk als auch für die Abfallwirtschaft werden in Kürze neue Mindestlöhne gelten. Die Verordnungen über zwingende Arbeitsbedingungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wenn keine der Tarifparteien widerspricht, beträgt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft künftig 8,94 Euro je Stunde. Für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gilt rückwirkend ab 1. Mai 2015 ein Mindestlohn von 10,90 Euro (Tarifgebiet Ost) bzw. 11,30 Euro (Tarifgebiet West mit Berlin).
(Quelle: iGZ)