Auch Zeitarbeits-Tarifverträge werden durch den EuGH geprüft
17.12.2020
Das Bundesarbeitsgericht hat bezüglich der Verfahren aus der s.g. Däubler-Kampagne ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Der EuGH soll sich im Grunde positionieren, ob die Abweichung von equal-pay durch Zeitarbeits-Tarifverträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist.
Damit steht neben der arbeitnehmerbezogenen Höchstüberlassungsdauer die nächste Kernkomponente der deutschen Zeitarbeits-Gesetzgebung auf dem europarechtlichen Prüfstand (wir berichteten).
Beide Seiten, sowohl labournet (als Initiator der Däubler-Kampagne), als auch die Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände BAP und iGZ zeigten sich erfreut über die Vorlage an den EuGH. Die EuGH-Entscheidung soll nach Angaben des BAP ungefähr 18 Monate auf sich warten lassen. Danach wird wohl nur noch eines der beiden Lager Anlass zur Freude haben.
Bis dahin zeigen BAP und iGZ demonstrative Gelassenheit und interpretieren in die Vorlage des BAG an den EuGH sogar Prognosen über den Verfahrensausgang.
Quelle: Bundesarbeitsgericht / Bild: depositphotos.com ID: 249479778
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