10.05.2006
Aus vertraulichen Quellen wird verlautet, dass beide Verhandlungsergebnisse in der vorliegenden Form von einer großen Einzelgewerkschaft nicht akzeptiert werden. Die jeweiligen Verbände werden zu Nachverhandlungen aufgefordert, so unsere Informationen aus internen Kreisen.
Jede ZAF, die im Hinblick auf die veröffentlichten Ergebnisse bereits längerfristige (Rahmen-)Verträge abgeschlossen hat oder dies erwägt, sollte die Entscheidung noch einmal überdenken. Sollte dieser Schritt bereits erfolgt sein, so kann nur die Rede davon sein, dass der kaufmännischen Sorgfaltspflicht nicht Genüge getragen worden ist – es ist dokumentiert, dass die (verhandelten)
Vereinbarungen noch der Zustimmung bedürfen. Die entsprechenden Erklärungsfristen sind bekannterweise verlängert worden (wg. angeblicher Abstimmungsprobleme innerhalb der Einzelgewerkschaften)!
(Quelle: TEAMWORK Zeitarbeitsgesellschaft mbH)