24.03.2006
Arbeitgeber müssen Massenentlassungen künftig früher als bisher der zuständigen Arbeitsagentur melden. Die Behörde müsse noch vor Ausspruch der Kündigungen informiert werden, entschied das Bundesarbeitsgericht. (AZ: 2 AZR 343/05) Das höchste deutsche Arbeitsgericht gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf und passte sie der des Europäischen Gerichtshofes an. Von einer Massenentlassung wird laut KSchG je nach Betriebsgröße bereits bei Entlassung von 5 Mitarbeitern innerhalb von 30 Tagen gesprochen.
(Quelle: Bundesarbeitsgericht)