20.05.2016
Nachdem der geplante Zeitarbeits-Regulierungs-Gesetzentwurf nach mehreren (eher arbeitgeberfreundlichen) Änderungen nun weitgehend in trockenen Tüchern zu sein scheint, melden sich nun zunehmend Kritiker, die sogar Verschlechterungen für Arbeitnehmer sehen. Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei u.a. eine Klausel, mit welcher der Leiharbeitnehmer erklären kann beim Verleiher bleiben zu wollen und nicht in den Entleihbetrieb wechseln zu wollen. Es wird befürchtet, dass vielen Leiharbeitnehmern eine solche Klausel abgedungen werden könnte und der eigentliche Schutz des Leiharbeitnehmers unterlaufen werden kann. Unter anderen befürchtet der Arbeitsrechtler Prof. Schüren, dass somit das Abschließen von Scheinwerkverträgen weniger riskant sei und die Entleihbetriebe faktisch geschützt werden. In der Tat wurde die besagte Klausel bereits unmittelbar nach Bekanntwerden von findigen Anwälten als "Hintertürchen" propagiert. Das Arbeitsministerium weist die Kritik zurück und liess sinngemäß wissen, dass das präventive Abgeben einer solcher Erklärung dem Schutzgedanken des Gesetzes widerspreche. Wie sich das im Ernstfall jedoch juristisch darstellt, bleibt vorerst im Dunkeln. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Bindung der Überlassungsdauer an den Leiharbeitnehmer und nicht an den Arbeitsplatz. Somit wird der "dauerhafte Einsatz von immer neuen Leiharbeitskräften auf dem gleichen Arbeitsplatz legitimiert". In Anbetracht dieser Kritikpunkte und der Unterstützung durch renommierte Arbeitsrechtler haben sich führende Politiker der Linksfraktion zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen: sie formulierten einen offenen Protestbrief an alle SPD-Abgeordneten und fragen diese, ob "das wirklich so gewollt ist".
(Quelle: Neues Deutschland / RBB / Berliner Morgenpost)