09.03.2016
Artikel empfehlen
1081
Laut einer Veröffentlichung des Handelsblattes plant die EU-Kommission, dass entsandte Arbeitnehmer künftig nicht nur Anspruch auf den Mindestlohn in einem anderen EU-Staat haben, sondern das gleiche Gehalt wie die heimischen Beschäftigten einer Firma erhalten sollen. EU-Staaten und EU-Parlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen.
(Quelle: Handelsblatt)