26.01.2016
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute, ob die DGB-Gewerkschaften tariflich für die Leiharbeitsbranche zuständig sind. Der Kläger zweifelt dies an, da dies nach seiner Ansicht nicht in den Satzungen der DGB-Gewerkschaften verankert ist. Sollten sich die Richter seiner Meinung anschliessen, hätte dies - ähnlich wie 2010 bei der CGZP - gravierende Folgen für die gesamte Branche. Realistisch betrachtet ist dies jedoch kaum zu erwarten - zumal die Klage bereits in den Vorinstanzen erfolglos blieb.
(Quelle: Boerse.de)