18.01.2016
Seit 1. Januar müssen Zeitarbeits-Unternehmen der Bundesagentur für Arbeit keine gesonderten Meldebelege mehr für die AÜ-Statistik einreichen. Die Informationen werden nun über das Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhoben. Damit geht einher, dass künftig differenziertere Daten über die Leiharbeitnehmer in der Beschäftigungsstatistik vorliegen. Durch das neue Verfahren wird zudem der Vergleich zwischen Leiharbeitnehmern und der Gesamtheit der Beschäftigten erleichtert. Allerdings ergeben sich nach Mitteilung der BA aufgrund des geänderten Datenquelle zu kleineren Änderungen der Statistikinhalte. So liegt die Zahl der Leiharbeitnehmer aus der neuen AÜ-Statistik um etwa 3,5 Prozent höher als nach der bisherigen Statistik nach dem AÜ-Gesetz.
(Quelle: personalpraxis24)