02.09.2015
Bewerben sich Asylbewerber nach der grundsätzlichen 3-monatigen Sperrfrist um einen Job in Deutschland, ist es bislang gesetzlich vorgeschrieben, dass EU-Bürger bei der Vergabe bevorzugt werden müssen. Diese s.g. Vorrangprüfung soll nach Vorstellung der BA nun für 2 Jahre ausgesetzt werden. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hat einen entsprechenden Vorstoß bereits mit dem Bundesinnenministerium erörtert und erwartet, "dass im Laufe des Septembers Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Asylbewerbern geschaffen werden". Begründet wird der Vorstoss mit der guten Arbeitsmarktsituation und der Vielzahl offener Stellen. Zugleich dämpfte BA-Vorstand Raimund Becker jedoch die Erwartungen. Nach seiner Einschätzung sind zwar Motivation und Wille der Flüchtlinge groß, es mangele jedoch oft an den nötigen Sprachkenntnissen und Qualifikationen.
(Quelle: Spiegel)