27.06.2014
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, demnach die Fleischbranche in den Branchenkatalog des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird (wir berichteten). Ende Mai stimmte dann auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu. Es wurde somit erwartet, dass der Mindestlohn zum 01.07. in Kraft treten würde. Dies verzögert sich nun jedoch, da das notwendige Rechtsverordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch nicht erfolgte. Es wird nun mit einem Inkrafttreten zum 1. August gerechnet. Die Fleischbranche war in der Vergangenheit immer wieder wegen Dumpinglöhnen in die Kritik geraten. Der Mindestlohn soll dann anfänglich 7,75 betragen.
(Quelle: Arbeitsrechts-Berater / Focus)