30.09.2022
Ab dem morgigen 1. Oktober tritt nicht nur die Erhöhung des allgemeingültigen Mindestlohnes auf 12 Euro in Kraft, sondern in der Zeitarbeitsbranche gelten ab diesem Datum höhere Entgelte in den unteren Entgeltgruppen. Diese liegen damit nach wie vor deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Konkret beträgt das niedrigste Entgelt in der Branche (Entgeltgruppe 1) dann 12,43 Euro (bisher 10,88 Euro). Dies entspricht einem satten Plus von 14,24%. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro (plus 8,87%), die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro (plus 5,98%).
Quelle: Redaktion / Bild: depositphotos.com ID: 35944175
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