27.09.2021
Personaldienstleistern in der Pflegebranche ist es erlaubt, den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abzufragen, wenn sie "nicht nur ganz vorübergehend" in einer medizinischen Einrichtung tätig sind. Das bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit auf Anfrage des iGZ.
Der Arbeitgeber sei durch die Abfrage in der Lage, die Beschäftigten je nach Impfstatus unterschiedlich einzusetzen.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 67430027
Kommentare (1)
Ich Personaler
29.09.2021 12:07 Uhr Antworten
Frage was heißt "nicht nur ganz vorübergehend"????