22.09.2021
Die Vertreterversammlung der gesetzlichen Unfallversicherung VBG hat den Gefahrtarif 2022 verabschiedet. Er gilt für die Berechnung der Beiträge ab 01. Januar 2022. Für Zeitarbeitsunternehmen wurde eine Gefahrenklasse von 0,7 für internes Personal und Einsätze in Dientsleistungsbereichen festgelegt (bisher 0,65). Für Beschäftigte in allen anderen Bereichen liegt die Gefahrklasse künftig bei 6,24 (bisher 6,52). Die Gefahrklasse ist neben dem Beitragsfuss und den Entgelten der Mitarbeiter Berechnungskriterium für die Beiträge jedes Unternehmens zur gesetzl. Unfallversicherung.
Die VBG wird im Oktober 2021 alle Mitglieder darüber informieren, welcher Gefahrengemeinschaft und welcher Gefahrklasse das jeweilige Unternehmen zugeordnet ist.
Bei der Unternehmensart Zeitarbeit (Gefahrtarifstelle 11) sind die Entgelte des Stammpersonals und die Entgelte der Zeitarbeiter*innen in Dienstleistungsbereichen der Gefahrklasse der Teiltarifstelle 11.1 zuzuordnen.
Die Entgelte aller übrigen Zeitarbeiter*innen gehören zur Gefahrklasse der Teiltarifstelle 11.2. Die Zuordnung der Entgelte der Zeitarbeiter*innen zu den Gefahrklassen der Teiltarifstellen 11.1 und 11.2 erfolgt nach der unter www.vbg.de veröffentlichten Zuordnungsanleitung. Die Zuordnungsanleitung legt die Tätigkeitsschlüssel aus der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit zugrunde. Maßgebend ist allein die ausgeübte Tätigkeit.
Wird eine Zeitarbeitnehmerin oder ein Zeitarbeitnehmer im Laufe des Jahres in verschiedene Tätigkeitsbereiche überlassen, sind die Entgelte anteilig den verschiedenen Tätigkeitsschlüsseln zuzuordnen.
Quelle: VBG
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