22.06.2021
Die Kanzlei HK2 weist auf ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zum Thema Vermittlungsprovisionen hin. Konkret verwarf das Gericht eine Provisionsklausel, die sich am bisherigen Stundensatz, multipliziert mit einem Faktor, orientierte. Die Richter knüpfen an Kriterien des AÜG und des BGH an und bemängelten, dass die Klausel das künftige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers unzulässigerweise außer Betracht lässt.
Die Berliner Fachanwälte raten deshalb von solchen Klauseln, die sich demzufolge zunehmender Beliebtheit erfreuen, dringend ab. Auch wenn die Recherche des neuen Verdienstes des Arbeitgebers mitunter mühevoll sein kann, so ist sie doch das einzig valide Kriterium.
Quelle: HK 2 / Bild: depositphotos.com ID: 66306267
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