06.08.2020
Das Arbeitsgericht Hildesheim hat entschieden (2 Ca 11/20), dass Arbeitsgerichte auch bei zivilen Streitigkeiten zwischen Entleihbetrieb und Leiharbeitnehmer zuständig sind, wenn diese im Zusammenhang mit dem Leiharbeitnehmerverhältnis stehen. Im konkreten Fall ging es die Herausgabe von überlassenem Werkzeug nach Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung.
Damit werde der gespaltenen Arbeitgeberstellung zwischen Verleiher und Entleiher Rechnung getragen.
Ähnlich urteilte höchstrichterlich auch das BAG 2011 (10 AZB 49/10).
Quelle: Haufe / Bild: depositphotos.com ID: 10963197
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