24.03.2020
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer Pressemitteilung weitreichende Hilfen für die Landwirtschaft bekanntgegeben. Darin heißt es: "Das Bundesarbeitsministerium wird hierzu eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium "nur gelegentlich" dem nicht entgegensteht. Die Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können." Auch in Baden-Württemberg soll die Arbeitnehmerüberlassung erleichtert werden. Der Mannheimer Morgen zitiert das dortige Wirtschaftsministerium mit der Aussage, dass "Kontrollen ab sofort ausgesetzt sind und das Erlaubnisverfahren bis Ende des Jahres durch eine einfache Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit ersetzt werden“ soll.
Quelle: Mannheimer Morgen / Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kommentare (1)
Uwe
27.03.2020 11:57 Uhr Antworten
Und dann gibt es ganz plötzlich mehr Bewerber ...????? Wer denkt sich sowas aus ..?