20.03.2020
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) reagierte jetzt auf das Anschreiben des iGZ (wir berichteten) und kündigte darin an, im Falle der Stundung der VBG-Beiträge auf Stundungszinsen zu verzichten. Außerdem prüfe die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft derzeit alle Handlungsoptionen, um die Beitragslasten für die Unternehmen zu senken.
Wer betroffen sei, könne einen begründeten Antrag an die VBG senden, die folgende Angaben beinhalten solle: eine kurze Beschreibung, inwieweit das Unternehmen durch die Pandemie-Lage betroffen ist, die Bestätigung, dass der fällige Beitrag wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten nicht in einer Summe gezahlt werden könne und ein Ratenplan, der die Schlussrate spätestens am 15.12.2020 vorsieht.
Quelle: iGZ
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