06.01.2020
Mit Wirkung ab 1. Januar gelten für die Abfallwirtschaft inklusive Straßenreinigung und Winterdienst neue Lohnbedingungen: Der Mindestlohn beträgt mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2019 zehn Euro je Stunde, ab dem 1. Oktober 2020 10,25 Euro je Stunde und ab dem 1. Oktober 2021 10,45 Euro je Stunde. Die Verordnung wurde mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Dezember 2019 gültig.
Quelle: iGZ