25.10.2019
„Die DGB-Erhebung zur Situation von Zeitarbeitnehmern beschreibt Phänomene, versäumt aber gleichzeitig die ebenfalls vorliegenden Erklärungen mitzuliefern. Das ist unseriös“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz. Bekanntermaßen – und auch das ergibt sich durch die DGB-Untersuchung – werden Zeitarbeitnehmer überdurchschnittlich häufig im Helferbereich eingesetzt.
Damit geht aber zwingend auch ein ebenfalls in der Studie kritisiertes durchschnittlich niedrigeres Qualifikationsniveau der Zeitarbeitnehmer einher. Mithin ist auch das Durchschnitteinkommen in der Zeitarbeit niedriger als in der Gesamtwirtschaft. Und auch die Konzentration auf körperliche Tätigkeiten lässt sich durch diesen Helferschwerpunkt im verarbeitenden Gewerbe logisch erklären.
Durchschnittbetrachtung ungeeignet
Insgesamt ist die Durchschnittbetrachtung in der Zeitarbeit aufgrund der Vielzahl der Einsatzmöglichkeiten in alle Branchen hinein völlig ungeeignet, um Trends und Entwicklungen aufzuzeigen: „Die Durchschnittsbetrachtung vergleicht Äpfel mit Birnen. Wir müssen aber konkrete Mitarbeiter in der Zeitarbeit mit vergleichbaren Mitarbeitern im Kundenbetrieb vergleichen“, so Stolz. Unter Berücksichtigung dieser Strukturbesonderheiten liegt das Medianentgelt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 2.630 € und widerlegt damit die DGB-Behauptung, wonach zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer über ein Bruttoeinkommen von 2.000 € oder weniger verfügen würden.
Historischer Exkurs
Ein weiterer Kritikpunkt an der Untersuchung: Der DGB bezieht sich im Wesentlichen auf einen Zeitraum, in dem die aktuelle Gesetzeslage mit einem Anspruch auf gleiche Bezahlung nach neun Monaten und einer maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten noch gar nicht gegolten hat. Insofern sind die dort kritisierten Rahmenbedingungen eher ein historischer Exkurs, als eine aktuelle Problembeschreibung.
Quelle: iGZ
Kommentare (1)
honk
27.10.2019 18:39 Uhr Antworten
Das Qualifikationsniveau der Zeitarbeitnehmer orientiert sich normalerweise an dem Stammpersonal des Entleihunternehmens, anders geht es nicht.
Es gibt Helfer in der Zeitarbeit die haben 2000€ brutto, wenn die Nachtschicht + Samstags + Überstunden machen. Häufig ist es so, der Zeitarbeiter hat 1500€ (brutto) und das Personal des Entleiehers hat 1500€ (netto) .
Der IGZ hat wahrscheinlich Angst, daß wenn die Lohnstückkosten eine gewisse Grenze überschreiten, daß sich die Kundenunternehem wieder selbst auf Personalsuche begeben.