14.06.2018
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für das lange umstrittene Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit auf den Weg gebracht. Nach diesem Entwurf sollen Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 45 Arbeitnehmern automatisch ein Recht auf Rückkehr in ihren Vollzeitjob erhalten, wenn sie von vornherein befristet in Teilzeit wechseln. Die Dauer der geplanten Befristung soll zwischen einem und fünf Jahre betragen können. Für derzeitig Teilzeitbeschäftigte soll es leichter werden, ihren Wunsch auf Vollzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundestages soll die Neuregelung zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Quelle: Zeit