28.04.2017
Nach dem aktuell gültigen TV LeiZ Metall- und Elektrobranche haben Leiharbeitnehmer nach 18 Monaten Einsatzzeit in der Regel Anspruch darauf, dass eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beim Entleihbetrieb geprüft wird. Erfolgt diese Prüfung nicht, bleibt dies jedoch einem Urteil des LAG Hamm zufolge folgenlos (3 Sa 1831/15). Ein Leiharbeitnehmer hatte dort nach einem über 18-monatigen Einsatz erfolglos auf eine Einstellung im Entleihbetrieb geklagt, da die vorgeschriebene Übernahmeprüfung versäumt wurde. Das Gericht stellte fest, dass an die Verpflichtung aus dem TV LeiZ zur Prüfung eines Übernahmeangebots keine Rechtsfolgen geknüpft seien.
Zudem stellte das Gericht fest, dass es sich bei der Regelung um eine "Betriebsnorm" handelt, was - im Unterschied zu einer "Inhaltsnorm" zur Folge hat, dass bereits die Tarifbindung des Entleihers für die Begründung eines Einstellungsanspruches ausreichend gewesen wäre - eine Mitgliedschaft des Leiharbeitnehmers in der IG Metall wäre nicht erforderlich gewesen.
Das Gericht ließ eine Revision zum BAG zu, die dort unter dem Az. 9 AZR 93/17 anhängig ist.
Unberührt vom vorliegenden Urteil ist die Übernahmepflicht nach einem 24-monatigen Einsatz.
Quelle: NRWE