31.05.2006
Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen haben gestern mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit vereinbart. Als Mindestentgelt wurde vereinbart:
7,00 EUR in der Zeit von 01.07.2006 bis 31.12.2006,
7,15 EUR in der Zeit von 01.01.2007 bis 31.12.2007,
7,31 EUR in der Zeit von 01.01.2008 bis 31.12.2008.
in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen:
6,10 EUR in der Zeit von 01.07.2006 bis 31.12.2006,
6,22 EUR in der Zeit von 01.01.2007 bis 31.12.2007,
6,36 EUR in der Zeit von 01.01.2008 bis 31.12.2008,
Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.07.2006, frühestens jedoch nach Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und mit dem Erlass einer Rechtsverordnung, der Allgemeinverbindlicherklärung, durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales in Kraft. Beide Seiten haben sich verpflichtet, die Allgemeinverbindlicherklärung zu beantragen. Die getroffenen Regelungen wurden im Interesse eines fairen Wettbewerbs notwendig, um soziale Verwerfungen und gespaltene Arbeitsmärkte zu vermeiden. Sie tragen jedoch ausschließlich den besonderen Bedingungen der Zeitarbeitsbranche Rechnung. Insoweit stellen sie auch keine Präjudizierung der Festlegung eines allgemeinen Mindestlohns und sonstiger allgemeiner Arbeitsbedingungen dar.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat in seiner Rede auf der World Employment Conference 2006 im Mai dieses Jahres in Berlin, Mindestbedingungen für die Zeitarbeit über das Entsendegesetz aufzunehmen als den besten Weg bezeichnet. Die Branche hat nun ihre Hausaufgaben gemacht, damit die Zeitarbeit in das für Herbst 2006 vorgesehene Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden kann.
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