Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011
06.10.2010
Die Gemeinden verschicken dieses Jahr keine neuen Karten für 2011, wie das Bundesfinanzministerium am Freitag mitteilte. Stattdessen behält die Lohnsteuerkarte 2010 im kommenden Jahr ihre Gültigkeit.
Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber somit keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Dieser darf die alte Karte aber auch nicht vernichten. Bei einem Jobwechsel müssen Arbeitnehmer 2011 noch ihre alte Karte mitnehmen. Änderungen etwa der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge müssen sie ebenfalls auf der alten Karte vom Finanzamt eintragen lassen.
Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss zum Finanzamt. Dieses stellt dann für den Übergangszeitraum bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus.
Ab 2012 dann werden die für die Berechnung der Lohnsteuer notwendigen Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Die Arbeitgeber können sie von dort abrufen.
(Quelle: steuernetz.de)