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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Beim iGZ bisher noch keine Schadensersatz-Fälle in Sachen AGG bekannt
12.12.2006
„Bisher wurden uns von iGZ-Mitgliedern keine Schadensersatzprozesse mitgeteilt“, erklärt der iGZ-Rechtsanwalt Dr. Martin Dreyer. Es gebe nach wie vor keinen Anlass zu übermäßiger Sorge oder gar Hysterie. Dennoch sollten die Personaldienstleister das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ernst nehmen. „Da bei Zeitarbeitsunternehmen der Einsatz von Personal das Kerngeschäft bildet, sind sie zweifelsohne von dem Gesetz stärker berührt als andere Wirtschaftsbereiche“, so der Verbandsjurist.
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