|  
                                         | 
                                     
                                     
                                        | 
                                       
                                         Gruppe: | 
                                     
                                     
                                      |  
                                         | 
                                     
                                    | 
                                 
                                  
                                     
                                       | 
                                     
                                     
                                      | Beschreibung: 
                                       | 
                                        | 
                                     
                                     
                                       | 
                                     
                                    | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 9 | 
                                Ausführen von 
                                  sehr komplexen und schwierigen Tätigkeiten für 
                                  Fachkräfte, für die ein qualifizierter Hochschulabschluss 
                                  mit mehrjähriger Berufserfahrung notwendig ist. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 8 | 
                                 Ausführen 
                                  von sehr komplexen und schwierigen Tätigkeiten 
                                  für Fachkräfte, für die ein qualifizierter Hochschulabschluss 
                                  mit geringer Berufserfahrung notwendig ist. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 7 | 
                                 Ausführen 
                                  von komplexen und schwierigen Tätigkeiten, die 
                                  zusätzlich zu Entgeltgruppe 6 Aufgaben mit höherer 
                                  Verantwortung erledigen, die umfangreiche angewandte 
                                  Spezialkenntnisse und volle Selbständigkeit 
                                  erfordern oder für die ein qualifizierter Hochschulabschluss, 
                                  aber keine Berufserfahrung notwendig ist. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 6 | 
                                Ausführen von 
                                  komplexen und schwierigen Tätigkeiten für die 
                                  eine Meister- oder Fachschulausbildung erforderlich 
                                  ist, bei denen die Mitarbeiter disziplinarische 
                                  Verantwortung für Personal- und Sachwerte zu 
                                  tragen haben oder Ausführen von komplexen und 
                                  schwierigen Tätigkeiten, die zusätzlich zu Entgeltgruppe 
                                  5 spezielle Fachkenntnisse erfordern. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 5 | 
                                Ausführen von 
                                  schwierigen Tätigkeiten, für die eine einschlägige 
                                  Berufsausbildung mit Berufserfahrung oder eine 
                                  spezielle Berufsfortbildung mit mehrjähriger 
                                  Berufserfahrung erforderlich ist. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 4 | 
                                Ausführen von 
                                  schwierigen Tätigkeiten, für die eine einschlägige 
                                  Berufausbildung oder eine vergleichbare nachweislich 
                                  erworbene fachliche oder praktische Qualifikation 
                                  erforderlich ist. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 3 | 
                                Ausführen von 
                                  Tätigkeiten, für die grundsätzlich eine Berufsausbildung 
                                  oder entsprechende Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten 
                                  mit Erfahrung Voraussetzung sind. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 2 | 
                                Ausführen von 
                                  einfachen Tätigkeiten nach festen Vorgaben, 
                                  die berufliche Grundkenntnisse erfordern oder 
                                  die nach einer Einarbeitung ausgeführt werden 
                                  können. | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                  | 
                                  | 
                              
                               
                                | 1 | 
                                 Ausführen 
                                  von schematischen Tätigkeiten, für die keine 
                                  Berufsvorbildung und kein spezielles Können, 
                                  aber eine Einweisung erforderlich ist. |