Tarifvereinbarung:


Hinweis: Nach Verschmelzung zum GVP gelten die Tarifverträge des BAP und iGZ unter diesen Namen noch bis zum 31.12.2025. Danach gehen diese über zum neuen Tarifvertrag GVP/DGB. Eingepflegt sind die vereinbarten Tariferhöhungen bis einschl. 01.04.2027.

Entgeltgruppe:

Erläuterungen zur Anwendung zeigen

Einsatzbeginn:

außertarifliche Zulage:


Verrechnung mit Branchenzuschlägen (Abschmelzung)
Verrechnung mit Tariferhöhungen (Abschmelzung)
Verrechnung mit tarifl. Einsatzzulagen (Abschmelzung)

Einsatzbranche:

Tarifvertrag zeigen

Referenzlohn (€):


Deckelung auf 90%  

Verrechnungssatz (€) heute bzw. zu Einsatzbeginn für Einsätze in der Zukunft:

Berechnungsoptionen: Faktor beibehalten Kosten weitergeben