Tarifvereinbarung:
Hinweis: Nach Verschmelzung zum GVP gelten die Tarifverträge des BAP und iGZ unter diesen Namen noch bis zum 31.12.2025.
Danach gehen diese über zum neuen Tarifvertrag GVP/DGB. Eingepflegt sind die vereinbarten Tariferhöhungen bis einschl. 01.04.2027.
Entgeltgruppe:
Erläuterungen zur Anwendung zeigen
Einsatzbeginn:
außertarifliche Zulage:
Verrechnung mit
Branchenzuschlägen (Abschmelzung)
Verrechnung mit
Tariferhöhungen (Abschmelzung)
Verrechnung mit
tarifl. Einsatzzulagen (Abschmelzung)
Einsatzbranche:
Tarifvertrag zeigen