Staat haftet nicht bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung
01.03.2016
Vor dem Landgericht Berlin unterlag eine seit mehreren Jahren dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmerin mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der (bewusst) nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG. Diese Richtlinie schreibt vor, dass eine Überlassung vorübergehend sein muss. Das Gericht lehnte die Klage auf 33.000 Euro Schadensersatz jedoch ab (Az. 28 O 6/15). Die Richter sahen nach keinen offenkundigen Verstoß gegen EU-Recht. Denn der Gesetzgeber habe bei der Umsetzung von Richtlinien in das nationale Recht einen weiten Spielraum.
(Quelle: Handelsblatt )