Details zum neuen Gesetzentwurf - Zeitarbeits-Arbeitgeber noch unzufrieden
19.02.2016
Der aktualisierte Gesetzentwurf zur Regulierung der Branche liegt nun im Wortlaut vor. Es besagt, dass künftig eine Höchtüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten soll, von welcher jedoch tariflich abgewichen werden kann. Auch nicht tarifgebundene Firmen können per Bezugnahmeklausel bis zu 24 Monate überlassen. Die s.g. Fallschirmlösung soll künftig nicht mehr tragen. Der Kriterienkatalog zur Definition von Werkverträgen aus dem ersten Entwurf ist in der aktuellen Fassung nicht enthalten. Die Arbeitgeberverbände der Branchen kritisieren den Entwurf in ersten Stellungnahmen. Unisono betonen beide großen Verbände BAP und iGZ, dass auch dieser Entwurf über den Koalitionsvertrag hinausgeht und führen sogar verfassungs- und europarechtliche Bedenken ins Feld. Thomas Hetz für den BAP: „Der neue Referentenentwurf aus dem Hause Nahles enthält wenig Licht und viel Schatten für die Zeitarbeitsbranche. [...] Dass die Zeitarbeitsbranche selbst nach wie vor keine eigenen Tarifvereinbarungen zur Höchstüberlassungsdauer treffen können soll, ist nicht hinnehmbar. Der neue Entwurf aus dem Hause Nahles greift also immer noch massiv in die Tarifautonomie der Personaldienstleister ein, und es ist somit mehr als fraglich, ob der Entwurf so überhaupt mit der Verfassung und im Übrigen auch mit Europarecht zu vereinbaren ist" Besonders kritisiert der Verband, dass "die Zeitarbeitsbranche selbst nach wie vor keine eigenen Tarifvereinbarungen zur Höchstüberlassungsdauer treffen können soll". Der stellv. iGZ-Bundesvorsitzender Sven Kramer stößt ins gleiche Horn: „Tarifliche Ausnahmen mit Blick auf eine neue Höchstüberlassungsdauer wird nur den Kundenbranchen und nicht der Zeitarbeitsbranche als Arbeitgeber vorbehalten – arbeitsrechtlich ein einmaliger und verfassungsrechtlich bedenklicher Vorgang.“ Ebenfalls kritisiert wird vom BAP die "nicht handhabbaren und mit vielen Rechtsfragen verbundenen Definition von Equal Pay"
Hier finden Sie den neuen Gesetzentwurf im Wortlaut.
(Quelle: BAP / iGZ)