iGZ: überarbeiteter Gesetzentwurf bis Ende Februar
05.02.2016
Der iGZ verfügt lt. seiner Homepage über Informationen, nach denen der überarbeitete Gesetzentwurf zur weiteren Regulierung der Branche bis Ende Februar vorliegen soll. Ursprünglich war eine neue Fassung von Ministerin Nahles zuletzt für Ende Januar avisiert worden. An der grundlegenden Beschränkung der Überlassungsdauer von 18 Monaten dürfte sich nichts ändern. iGZ-Jurist Sudmann resümiert jedoch: "positiv bleibt festzuhalten, dass der Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht hat“.
(Quelle: iGZ)