BAP-Rechtssymposium: Führende Rechtsexperten äußern massive Kritik an den Regulierungsplänen
29.01.2016
Der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wirft eine Vielzahl an Rechtsfragen und -problemen auf. Welche Folgen entstehen könnten und ob die geplanten Regelungen mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar wären, diskutierten führende Rechtswissenschaftler auf dem Rechtssymposium „Zeitarbeit in neuem Rechtsrahmen“ des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). Dabei äußerten die geladenen Juristen Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Prof. Dr. Richard Giesen, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Martin Franzen starke Zweifel an der juristischen und praktischen Tauglichkeit des Gesetzentwurfes.
Im abschließenden Streitgespräch zwischen Roland Wolf, Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), und Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), wurde deutlich, wie weit die Positionen von Gewerkschaften und Arbeitgebern bei den geplanten Rechtsänderungen für die Zeitarbeit auseinanderliegen. Während Wolf die Wichtigkeit der Branche für den Arbeitsmarkt unterstrich und deutlich machte, dass es „keine Notwendigkeit“ für weitere Einschränkungen gebe, stellt für Nielebock der BMAS-Entwurf offensichtlich nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Explizit von Astheimer gefragt, ob die Gewerkschaften nach Umsetzung der neuen Regulierungen die Zeitarbeit denn in Ruhe lassen würden, antwortete die Leiterin der DGB-Rechtsabteilung, dass das Ziel der Gewerkschaften Equal Pay „ab dem ersten Tag“ sei. Mit dieser Ankündigung wird das Kalkül der CDU und der Bundeskanzlerin, mit den geplanten Regulierungen das Thema Zeitarbeit aus dem nächsten Bundestagswahlkampf herauszuhalten, nicht aufgehen.
(Quelle und weitere Informationen: BAP)