Reaktionen auf Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen
19.11.2015
Der von Andrea Nahles vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des AÜG hat konträre Reaktionen hervorgerufen. Die Arbeitgeber kritisieren die Gesetzesplanungen als viel zu weitgehend, während die Gewerkschaften von unzureichenden Regelungen sprechen. Die großen Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände BAP und iGZ listen in einer gemeinsamen Kurzstellungnahme zahlreiche Kritikpunkte konkret und detailliert auf. Hauptkritikpunkte sind bspw., dass die tariflichen Ausnahmen nur auf Basis der Einsatzbranche ausgehandelt werden können (nicht jedoch von den Tarifpartner der Zeitarbeit) und dass die equal-pay-Regelung sich auf sämtliche Bruttovergütungsbestandteile (bspw. vermögenswirksame Leistungen) beziehen soll. Die Arbeitnehmervertreter stören sich u.a. daran, dass die Höchtsüberlassungsdauer nicht auf den Arbeitsplatz, sondern auf den Arbeitnehmer bezogen sei. Somit können Leiharbeitnehmer leicht vor Fristablauf ausgetauscht werden und die Regelungen bringe "für die meisten Leiharbeitnehmer/innen bringt keinerlei Verbesserungen".
Lesen Sie hier die Statements des BAP, des iGZ, des DGB, der IG Metall und von verdi.
(Quelle: BAP / iGZ / DGB / IG Metall / verdi)