Urteil: Fortbildung kann helfen, die Erlaubnis zu retten
04.06.2025
In einem Beitrag auf ihrer Homepage berichtet die spezialisierte Kanzlei Amethyst von einem Verfahren, in dem sie einen Mischbetrieb gegen die Prüfbehörde vertrat. Dabei fassen die Juristen zusammen: "Der Beschluss nimmt in erfreulicher Klarheit zu vielen strittigen Rechtsfragen Stellung, die auch für andere Verfahren von Bedeutung sind."
Das vertretene Unternehmen betreibt nur gelegentlich Überlassung und hatte sich zahlreiche, teils wiederholte, Verstöße geleistet, so dass die BA die Verlängerung der AÜ-Erlaubnis verweigerte.
Zu Unrecht, wie das LSG Berlin-Brandenburg feststellte. Dem Mischbetrieb kam u.a. zugute, dass inzwischen eine Fortbildungen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung gebucht wurde. Das Gericht stellte heraus, dass für die Erlaubnis-Erteilung "eine Zukunftsprognose zu treffen sei und dass die Versagung keinen Bestrafungscharakter für die Vergangenheit hat". Weiterhin spielte es eine Rolle, dass keine Verstöße im "Kernbereich des AÜG" (Lohnzahlungen) vorlagen.
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Quelle: Kanzlei Amethyst // RA Jörg Hennig / Bild: depositphotos.com ID: 164489690