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FG Niedersachsen: Reisekosten statt Pauschale auch bei Kettenbefristungen

27.05.2025

Bereits im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Leiharbeitnehmer regelmäßig 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer als Reisekosten ansetzen können - nicht wie von einigen Finanzämtern interpretiert, nur 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Das Gericht benannte jedoch einige Ausnahmen, wie bspw. wenn der Einsatz sehr langfristig angelegt ist.

Das Finanzgericht Niedersachsen (12 K 38/24) hatte sich nun mit einer Konstellation zu befassen, bei welcher der Einsatz zwar insgesamt über mehrere Jahre lief, dies jedoch durch mehrere aneinandergereihte Befristungen.

Das Gericht stärkte auch hier die Position des Leiharbeitnehmers und billigte ihm die vorteilhaftere Abrechnung mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer als Reisekosten zu.

Ein langfristiger Einsatz am gleichen Ort führt nicht automatisch zur steuerlich weniger günstigen „ersten Tätigkeitsstätte“. Vielmehr bleibt entscheidend, ob der Einsatz auch vertraglich dauerhaft angelegt war - was bei Kettenbefristungen regelmäßig nicht der Fall ist, denn dabei kann der Arbeitnehmer sich nicht auf einen festen Arbeitsweg einstellen (z.B. durch Wohnsitzwahl oder Fahrgemeinschaft).

Quelle: NI-VORIS / Bild: depositphotos.com ID: 10581448

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