Fachliche Weisung der BA zu Kurzarbeitergeld
07.04.2020
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine aktuelle Weisung zur Handhabung des Kurzarbeitergeldes erlassen. Erwähnenswert darin ist u.a. die Möglichkeit zur vereinfachten Ermittlung des Sollentgeltes für Leiharbeitnehmer. Dies kann nun - abweichend von der üblichen Berechnung - anhand des Durchschnitts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Arbeitsausfall errechnet werden.
Sie finden die aktuelle Weisung auf der Homepage der BA. Auf der Seite der Kanzlei HK2 finden Sie weitere relevante Punkte aus der Weisung zusammengefasst.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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