Urteil zu Teilzeitarbeit -Mehrarbeitszuschlägen kann zu SV-Nachforderungen führen
03.07.2019
Im Dezember entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Überstundenzuschläge in Teilzeitverhältnissen nicht erst dann gezahlt werden dürfen, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird (wir berichteten). In diesem Zusammenhang weisen nun die Juristen der Kanzlei CMS darauf hin, dass auf Grundlage dieses Urteils Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung möglich sind - und zwar unabhängig davon, ob die entsprechenden Zuschläge vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt wurden. Ausreichend für eine Beitragspflicht sei bereits das Entstehen derartige Ansprüche in der Vergangenheit. Dementsprechend empfehlen die Juristen betroffenen Unternehmen gegebenenfalls Rückstellungen zu bilden.
Quelle: Kanzlei CMS