EU: Einigung bei Reform der Entsenderichtlinie
09.03.2018
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich bei der Reform der EU-Entsenderichtlinie geeinigt. Demnach sollen für entsandte Arbeitnehmer künftig europaweit gleiche Lohnbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. Der Grundsatz der Gleichbehandlung besteht auch zwischen einheimischen und entsandten Leiharbeitnehmern. Dadurch werden die derzeitigen Rechtsvorschriften über die Leiharbeit auf nationaler Ebene angeglichen. Deutschland hat diese Option der bestehenden Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt, somit entsteht durch die geplante Neuregelung hierzulande kein neuer Handlungsbedarf. Die jetzige vorläufige Einigung muss noch im Detail ausgestaltet und von den EU-Ländern und vom Europaparlament bestätigt werden.
Quelle: Haufe