VBG: Unfallversichert bei der Geschäftsreise ins Ausland?
18.03.2008
Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) weist darauf hin, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch für die Arbeitnehmer gilt, die im Ausland tätig werden. Grundsätzlich sind alle unternehmensbezogenen Tätigkeiten sowie die damit zusammenhängenden Wege gesetzlich unfallversichert. „Unter bestimmten Umständen kann sich der Versicherungsschutz im Ausland auch auf die Freizeit oder private Tätigkeiten erstrecken“, erläutert Daniela Dalhoff, VBG. „Wer sich beruflich bedingt in einem Krisen- oder Kriegsgebiet aufhält, und somit allein aufgrund seines Aufenthalts dort besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, ist gegen die Folgen von Gewalttaten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert.“ Gleiches gilt auch bei Infektionen z.B. mit Malaria oder Vogelgrippe beim beruflich bedingten Aufenthalt in einem Infektionsgebiet.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet sein muss. Bei Einstellungen speziell zum Zweck des Auslandseinsatzes gelten unter Umständen zusätzliche Einschränkungen. Für längere, zeitlich nicht befristete Auslandseinsätze oder Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Einsatz im Ausland eingesetzt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Deshalb sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen. Weitere Informationen im Internet: www.vbg.de/versicherungsschutz, Auslandsunfallversicherung.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit etwa 28 Mio. Versicherungsverhältnissen in der Bundesrepublik. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den über 570.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie z.B. Banken und Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.
Pressekontakt:
VBG, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg
Daniela Dalhoff
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