BVG: Zeitarbeitsunternehmen scheitert mit Klage gegen gesetzliche Unfallversicherung
17.08.2007
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Zeitarbeitsunternehmens nicht zur Entscheidung angenommen (AZ: 1 BvR 1696/03). Mit der Beschwerde wurde das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung allgemein angegriffen. Insbesondere hatte sich das Unternehmen gegen die Zuständigkeit der betreffenden Berufsgenossenschaft sowie gegen den Gefahrtarif als Teil der Beitragsfestsetzung gewandt. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die existierenden Vorschriften, nach denen sich die Zuständigkeit der verschiedenen Berufsgenossenschaften bestimmt, dem Grundgesetz Genüge tun. Ferner hat das Gericht in seiner Entscheidung den Spielraum jeder Berufsgenossenschaft bei der Festlegung der unterschiedlichen Beitragshöhe für die verschiedenen Branchen betont.
(Quelle: Haufe)