Eltern, die Ihre Kinder auf dem Arbeitsweg in die Schule begleiten, sind unfallversichert
15.08.2006
Pünktlich zum Schulbeginn üben viele Eltern mit den Erstklässlern den Schulweg und das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Einige Schulkinder treten auch gemeinsam mit der berufstätigen Mutter oder dem Vater den Schulweg an und werden auf dem Weg zur Arbeit im Auto mitgenommen.
Die VBG macht darauf aufmerksam, dass in diesen Fällen nicht nur die Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, sondern auch die Eltern abgesichert sind. Obwohl die Fahrt zur Schule gegebenenfalls vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, stehen Eltern unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers, während für die Schüler die Landesunfallkassen bzw. der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig sind. Versichert sind die Eltern auch, wenn sie die Schulkinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson oder -stelle bringen und von dort abholen werden. Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so steht dies dem Versicherungsschutz ebenfalls nicht im Wege.