Künftig erleichterte Schätzung der Höhe der vorgezogenen Beitragszahlung
04.08.2006
Die für 2007 geplante Vereinfachung bei der Schätzung der am drittletzen Banktag des Monats fälligen Sozialversicherungsbeiträge kommt bereits 2006.
Ein Segen für viele Unternehmen ist diese Korrektur der seit Jahresbeginn geltenden vorgezogenen Bereitsberechnung, die künftig eine Berechnung nach dem Vormonatssoll zulässt und erheblichen zusätzlichen Aufwand spart.
Mit dem pauschalierten Verfahren können dann die Entgeltabrechung insgesamt auf einen Termin im Monat konzentriert werden. Der Ausgleich zwischen „Pauschalzahlung“ und tatsächlicher Beitragsschuld fände - so die Gesetzesbegründung - in der Entgeltabrechung im Folgemonat statt.
Die damit für die Unternehmen verbundene erheblich entlastende Regelung soll kurzfristig, d. h. am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich zum 01.09.2006 in Kraft treten.
(Quelle: personalundwissen.de)