Bürgschaftsablösung bei GmbH-Gesellschafter
12.08.2005
Hat der betrieblich beteiligte Gesellschafter einer GmbH oder eine diesem nahestehenden Person die Bürgschaft für die Schulden der GmbH übernommen, führt diese Schuldübernahme nur zu einer verdeckten Einlage des Gesellschafters in das GmbH-Vermögen (nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung). Die Bürgschaft muss durch eine befreiende Übernahme der Hauptschuld abgelöst werden und der Freistellungsanspruch des Bürgen gegenüber der GmbH noch werthaltig sein.
(Quelle: bbh)>