iGZ: Reform des Reisekostenrechts - Keine Verschlechterung für Zeitarbeitsunternehmen
18.10.2013
„Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1.1.2014 bringt für die Zeitarbeit keine Verschlechterungen“, macht Stefan Sudmann, Leiter des iGZ-Rechtsreferats, auf der iGZ-Homepage deutlich. Es sei nicht Absicht des Gesetzgebers, die Zahlung steuerfreier Reisekosten einzudämmen. Die Intention sei vielmehr die bürokratische Vereinfachung. Sudmann erläutert: „Neuer rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Frage, ob Reisekosten steuerfrei gewährt werden können, ist ab dem 1.1.2014 die ‚erste Tätigkeitsstätte‘. Als 1. Tätigkeitsstätte kommt auch das Zeitarbeitsunternehmen, also der Betrieb des Arbeitgebers, in Betracht. Wird das Zeitarbeitsunternehmen als 1. Tätigkeitsstätte festgelegt, was grundsätzlich zu empfehlen ist, so können für Fahrten zu den Einsatzbetrieben auch nach neuem Recht steuerfrei Reisekosten gezahlt werden.“
(Quelle: iGZ)