AfA von neuer und gebrauchter Software
23.08.2012
Bisher war gebrauchte Software vom Wiederverkauf grundsätzlich ausgeschlossen und nur dann möglich, wenn sich die Programme auf einer CD des Herstellers befanden. Nach einem Urteil des EuGH vom 03.07.2012 dürfen auch gebrauchte Programme gekauft bzw. im Internet heruntergeladen werden. Beim Kauf von Software, die mehr als 410 EUR kostet (neu oder gebraucht), wird in der Regel über drei Jahre abgeschrieben. Updates stellen immer sofortigen Betriebsausgabenabzug dar. Bei Software, die bis zu 410 EUR kostet, kommt die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter in Betracht.
(Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter - bbh)