Überstunden können steuer- und sozialabgabenfrei durch Inflationsprämie vergütet werden
24.05.2023
Das Portal steuernetz.de unter Berufung auf den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) berichtet, kann die Inflationsprämie genutzt werden, um Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei zu vergüten. Die Inflationsprämie hatte der Gesetzgeber 2022 eingeführt, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, Beschäftigten angesichts der Inflation mit bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei finanziell zu unterstützen. Der BVL bezieht sich dabei auf die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Inflationsausgleichsprämie.
Quelle: steuernetz.de