Verleih von Personal in die Niederlande
08.08.2005
Wenn Sie als Unternehmer in Deutschland ansässig sind und dem niederländischen Arbeitsmarkt Mitarbeiter zur Verfügung stellen (Verleiher), müssen Sie vom Lohn der von Ihnen zur Verfügung gestellten Mitarbeiter Lohnsteuer und Sozialbeiträge (Beiträge zu Volksversicherungen sowie Arbeitnehmerversicherungsbeiträge) einbehalten und an das niederländische Finanzamt abführen. Diese Regelung gilt für auch für alle ausländischen Arbeitgeber und Zeitarbeitsunternehmen, die dem niederländischen Arbeitsmarkt Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung benötigen Sie in den Niederlanden keine Genehmigung. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie Arbeitsvermittlung betreiben.
(Quelle: EURES)