Schweiz: Kriterien für Personalverleihverträge in der Bundesverwaltung
20.08.2015
Der Schweizer Bundesrat hat den Rahmen für den Abschluss von Personalverleihverträgen in der Bundesverwaltung mit einer Weisung definiert. Diese enthält Kriterien, die beim Abschluss zwingend eingehalten werden müssen. Unter anderem enthält die Weisung eine Festlegung, dass Personalverleihverträge befristet werden müssen und zwei Jahre nicht überschreiten dürfen.
(Quelle: admin.ch)