Volle Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatien ab 1. Juli
18.06.2015
Ab dem 1. Juli genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und somit auch zur Zeitarbeitsbranche. Das Bundeskabinett beschloss am 17. Juni das Ende der Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) im Juli 2013 genutzt hat. „Dass die Übergangsphase schon nach zwei Jahren und nicht wie üblich erst nach sieben Jahren endet, ist sehr erfreulich für die Zeitarbeitsbranche“, betonte RA Stefan Sudmann, Leiter des iGZ-Referates Arbeits- und Tarifrecht.
(Quelle: iGZ)