Schweiz: Höhere Mindestlöhne für Temporärarbeitende
11.05.2015
Für Temporärangestellte in der Deutschschweiz und der Romandie steigen in den nächsten drei Jahren die Mindestlöhne. Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der ab 2016 gelten soll.
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Die Mindestlöhne für Ungelernte der Temporärbranche sollen bis 2018 stufenweise um 400 Franken erhöht werden und für Gelernte um 250 Franken pro Monat. Dies gaben der Personaldienstleister-Verband Swissstaffing, die Gewerkschaften Unia und Syna, Angestellte Schweiz sowie der Kaufmännische Verband am Donnerstag bekannt.
Der Mindestlohn für Ungelernte erreicht damit 3400 Franken in Normallohngebieten und 3600 Franken in Hochlohngebieten (Agglomeration Bern, Genferseeregion sowie die Kantone BS, BL, ZH und GE). Gelernte haben ab 2018 einen Mindestlohn von 4250 Franken respektive von 4550 Franken in Hochlohngebieten.
Ausgenommen ist das Tessin, wo die Mindestlöhne für Ungelernte bei 3000 Franken bleiben.
(Quelle: Luzerner Zeitung)