Neue EU-Entsenderichtlinie auf der Zielgeraden
13.04.2018
Die EU-Staaten haben den Kompromiss mit dem Europaparlament zur EU-Entsenderichtlinie gebilligt. Die Europäische Union verschärft damit die Regeln für den Einsatz von Arbeitskräften aus Niedriglohnländern in reicheren EU-Staaten. Die Entsendung von Arbeitern werde auf 18 Monate - zwölf Monate mit Option auf Verlängerung um weitere sechs - beschränkt, teilte der EU-Ministerrat mit. In ihrem Zielland müssten sie die gleichen Löhne erhalten wie Einheimische. Abzüge für Reise, Unterbringung und Verpflegung wären nicht mehr erlaubt. Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Der DGB begrüßte die Entscheidung: „Wir begrüßen diesen Kompromiss, weil er das Potenzial hat, die Situation entsandter Beschäftigter endlich konkret zu verbessern - nach jahrelangem politischen Stillstand. Dem Ziel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ kommen wir damit einen großen Schritt näher. Entsandte Beschäftigte sollen künftig nicht mehr nur auf Basis des Mindestlohns bezahlt werden. Sie haben Anspruch auf Zuschläge und Zulagen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der von ihnen entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tragen. Damit wird auch den seit Jahren bekannten missbräuchlichen Unternehmenspraktiken hoffentlich ein Riegel vorgeschoben, Reisekosten unzulässig vom Lohn abzuziehen."
Quelle: Kleine Zeitung / DGB