23.03.2005
Über die europäische Dienstleistungsrichtlinie sprachen jetzt der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitnehmer (iGZ) Bert Dijkhuizen und iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz mit dem Europa-Abgeordneten Dr. Markus Pieper (EVP). Parallel zu der Einigung der europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel, die vorliegende Dienstleistungsrichtlinie in dieser Form nicht zu verabschieden und zu überarbeiten stellte Pieper den beiden iGZ-Vertretern seine Position im Europaparlament vor.
Hier herrschte Übereinstimmung mit Dijkhuizen und Stolz, die die Grundaussagen von Pieper als „den absolut richtigen Weg“ bezeichneten. Unter der Überschrift „Sozialdumping vermeiden – keine uneingeschränkte Geltung des „Herkunftslandprinzips““ sprechen sich die NRW-Christdemokraten in Brüssel für eine „Positivliste“ aus. „Wir wollen den Grundgedanken der Dienstleistungsfreiheit nicht aus den Augen verlieren und sie in den Branchen zuerst umsetzen, in denen ihre positiven Auswirkungen unumstritten sind“, erklärte Dr. Pieper. Zuvor hatten Stolz und Dijkhuizen die konkreten Probleme der Zeitarbeitsbranche mit der Dienstleistungsrichtlinie in der ursprünglich vorliegenden Form dargelegt.
In Groß-Britannien beispielsweise gebe es keinerlei rechtliche und soziale Vorschriften im Bereich der Zeitarbeit. Die neue EU-Richtlinie zugrunde legend könnten Firmen aus diesem Land sämtliche Sozialpartnerschaften und Tarifverträge umgehen und zu Dumpinglöhnen an den Markt gehen: „Das kann nicht im Interesse der Europäischen Union sein“, stellte Werner Stolz klar. In diesem Zusammenhang wies Bert Dijkhuizen auch auf die unbefriedigende Situation hin, dass die dringend notwendige EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Zeitarbeit in Europa seit drei Jahren auf Eis liege: „Wenn wir einheitliche Standards für die Zeitarbeit in Europa haben, dann haben wir auch kein Problem mehr mit der Dienstleistungsrichtlinie“, so der iGZ-Bundesvorsitzende. Es sei aber richtig in den Bereichen mit einer Liberalisierung des Dienstleistungsbereiches zu beginnen, in denen dies gefordert wird und gleichzeitig strittige Punkte zur Klärung zurückzustellen. Die Forderung Piepers, dass Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht dem Herkunftslandsprinzip unterliegen dürften, könne man nachhaltig unterstützen. Dasselbe gelte für das Sozial- und Tarifrecht, solange die Unterschiede so gravierend seien. Die Kontrollfunktion müsse darüber hinaus bei dem Mitgliedsland verbleiben, in dem die Dienstleistung erbracht werde.
(Quelle: iGZ)